Titelbild Blogbeitrag Ableitbedingungen

Schornstein Ableitbedingungen – was hat sich 2022 geändert?

Haus mit 3 Edelstahl Schornsteinen

Die neue Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, hat das Ziel, die Belästigung durch Geruch und Rauchgas sowie die gesundheitsgefährdende Belastung durch Schadstoffe, insbesondere Feinstaub, in der Umgebung von Anlagen zu verringern. Eine wichtige Maßnahme dafür ist die Errichtung von Abgasanlagen in einer firstnahen Anordnung, um einen besseren Abtransport und Verdünnung der Abgase in einer freien Luftströmung zu erreichen.

Die neuen Regelungen basieren auf der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4, die das sogenannte „rote Linien Modell“ vorsieht. Dieses Modell besagt, dass die Abgase möglichst hoch über dem First ausgestoßen werden sollen, um eine schnelle und effektive Verdünnung der Abgase in der freien Luftströmung zu erreichen.

 

 

§19 vs. Richtlinie VDI 3781

§19 der 1. BImSchV erlaubt jedoch eine vereinfachte Bestimmung der Schornsteinhöhe im Vergleich mit der Richtlinie VDI 3781, was bedeutet, dass die Umgebungsbebauung und Hanglagen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, um keinen unverhältnismäßig hohen Planungsaufwand zu erzeugen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass die Höhe der Austrittöffnung für das Einzelgebäude nach Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 mit hohem Rechenaufwand incl. der erforderlichen Datenermittlung und damit teuren Planung bestimmt werden muss. Nur bei Planung nach Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 darf von den Bedingungen in §19 der 1. BImSchV abgewichen werden.

In jedem Fall, wenn der Schornstein firstfern errichtet werden soll, muss der Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 berücksichtigt werden, dies führt jedoch zu Schornsteinhöhen, die ohne statische Bauteile (Kragarm, Tragmast etc.) mit Elementschornsteinen nicht zu realisieren sind.

 

 

Die Ausnahme der Regel:

Wichtig: Es gibt jedoch Möglichkeiten, von den Regelungen abzuweichen, wenn Unverhältnismäßigkeit vorliegt (noch nicht definiert!). Ein Beispiel dafür ist, wenn durch die Errichtung einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe eine unzureichende bestehende Wärmeversorgung kompensiert werden soll und es nicht möglich ist, den Aufstellort der Feuerungsanlage so zu wählen, dass die Abgase firstnah ausgestoßen werden können. In solchen Fällen kann ein Antrag gestellt werden, um von den Regelungen abzuweichen. Dies muss in Absprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger geschehen.

Höhen über Dach Schornstein Ableitbedingungen

Was heißt das für meinen Schornstein?

Sie sollten beachten, dass die Ableitbedingungen bei Abgasanlagen für feste Brennstoffe ohne Übergangsfristen in Kraft getreten sind und alle Feuerstätten inklusive emissionsarmer Wärmeerzeuger für feste Brennstoffe (z.B. mit Umweltzeichen Blauer Engel) betreffen. Feinstaubabscheider haben ebenfalls keinen Einfluss auf die erforderliche Ausführung der Abgasanlage nach §19.
Bestehende und vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommene Abgasanlagen genießen Bestandsschutz. D.h. bei Austausch einer Feuerstätte, wie z.B. eines Kaminofens kann der bereits vorhandene Schornstein erhalten bleiben. Der Austausch einer Feuerstätte für flüssige oder gasförmige Brennstoffe durch eine Festbrennstofffeuerung (z.B. moderne Biomasseheizung) erfordert keine Änderung der Abgasführung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der vorhandene Schornstein alle sonstigen Anforderungen erfüllt.

 

 

Fazit

Zusammenfassend kann man die Regeln auf folgendes vereinfachen: Ein firstnaher Schornstein muss den Giebel um mindestens 40cm überragen. Firstferne Errichtungen sind nur dann möglich, wenn bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden.

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Ableitbedingungen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Schornsteins!

Haus mit 3 Edelstahl Schornsteinen

Eine genaue Erläuterung der Berechnung finden Sie auch hier:

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