Beitragsbild Schornsteinhöhe

Jeremias Lösungen für Schornsteine nach §19 der 1. BImSchV

In unserem letzten Blogbeitrag haben wir Sie über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf Schornsteinhöhen-Vorschriften informiert. Heute präsentieren wir Ihnen die maßgeschneiderten Produktlösungen von Jeremias, die speziell für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten entwickelt wurden, die aufgrund der neuen Regelungen mit besonderen Herausforderungen verbunden sind.

DIE NEUEN ABLEITBEDINGUNGEN NACH §19 NOCHMAL ZUSAMMENGEFASST

Die Austrittsöffnung des Schornsteins muss firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe (A<B) und ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First (C>A).
Zusätzlich muss die Mündung Türen, Fenster und Lüftungsöffnungen der Nachbargebäude und auch des eigenen Gebäudes abhängig vom Abstand und Anlagengröße um folgende Höhen überragen:

Tabelle zu Vorschriften der Schornsteinhöhe

Aus den genannten Anforderungen ergibt sich folgendes Schema:

Skizze zu Ableitbedingungen

JEREMIAS PRODUKTLÖSUNGEN
FÜR DIE NEUEN ABLEITBEDINGUNGEN

Die neuen Ableitbedingungen § 19 1. BImSchV reduzieren die
Installationsmöglichkeiten für mit Festbrennstoffen betriebene Schornsteine.
Jeremias bietet Ihnen bauliche Lösungen mit bis zu 5 m freier Auskragung und
damit weit mehr Optionen als herkömmliche Standardsysteme.
Eine Übersicht aller geeigneten Bauteile für die Realisierung größerer Bauhöhen,
die über den Standard hinausgeben, finden Sie auf den folgenden Seiten.

Auszug aus Jeremias spezialisierten Produkten:

Jeremias Produkte für hohen Schornstein 1
Jeremias Produkte für hohen Schornstein 2
Jeremias Produkte für hohen Schornstein 4
Jeremias Schrägführung Schornstein Doppelwandig
Jeremias Produkte für hohen Schornstein 5
Jeremias Produkte für hohen Schornstein 3
Schornstein mit Kragarm
5 Meter freistehend

Eine genaue Erläuterung der Berechnung nach VDI3781 finden Sie auch hier:

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